Konformitätsbewertung und CE
Mit der Konformitätserklärung wird die ausreichende Sicherheit einer neu in Verkehr gebrachten Maschine oder Anlage erklärt. Hersteller von Maschinen und Anlagen unterstützen wir bereits ab der Konzeptions- und Planungsphase, damit alle Sicherheits- und Unfallschutzanforderungen eingehalten werden.
In Deutschland ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) die Grundlage für das Inverkehrbringen neu hergestellter Produkte. Für jede im Europäischen Wirtschaftsraum neu in Verkehr gebrachte Maschine ist ein Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen und die CE-Kennzeichnung anzubringen. Das gilt auch für Maschinen, die aus Drittländern in den Europäischen Wirtschaftraum eingeführt werden.

Die erforderliche Sicherheit muss auch für Maschinen nachgewiesen werden, die nicht für den Europäischen Markt bestimmt sind. Hierfür recherchieren und ermitteln wir die Anforderungen aus den jeweiligen nationalen Bestimmungen und den betrieblichen Vorgaben.
Für eine korrekte Konformitätsbewertung ist die Kenntnis der einschlägigen Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen unerlässlich. Aus haftungsrechtlicher Sicht ist es für jeden Hersteller zwingend, eine rechtssichere Risikobeurteilung zu erstellen. Das erfordert Kenntnisse zum Stand der Technik und dem korrekten Umgang mit harmonisierten Normen.
Wir erstellen Risikobeurteilungen vorrangig mit dem Programm „Safexpert“ und unterstützen unsere Kunden bei allen erforderlichen Schritten des Konformitätsbewertungsverfahrens. Das gilt nicht nur für Maschinen, sondern auch für andere Produkte.